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Advocatae Kanzlei Berlin

Fachan­wäl­tin­nen für Familien­recht und Notare

Erwägen oder erleben Sie eine Trennung oder Scheidung?
Lernen Sie die Rechtsanwältinnen kennen, die Ihre gesetzlichen Rechte bei den unerwar­teten Heraus­forderungen des Lebens schützen können.

Silvia C. Groppler
Rechtsan­wältin und Notarin

Silvia C. Groppler

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungs­eigen­tumsrecht

Ulrike Silbermann
Rechtsan­wältin

Ulrike Silbermann

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Verkehrsrecht

Martina Krautzig-Gese
Rechtsan­wältin

Martina Krautzig-Gese

Fachanwältin für Familienrecht

Uwe Krautzig
Rechtsanwalt & Notar a.D.

Uwe Krautzig

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anwältinnen für Trennung, Scheidung und Unterhalt

Wir lösen Scheidungen für Mandanten mit komplexen Problemen oder Fällen mit hohem Konfliktpotenzial. Entdecken Sie die verschiedenen rechtlichen Methoden, die wir für Ihre Situation einsetzen können.

Anwältinnen für Trennung Scheidungen, Unterhalt

Führende Kanzlei im Familienrecht

Finden Sie heraus, was uns von anderen Kanzleien unterscheidet und warum wir auch gut zu Ihrer Situation passen könnten.

Führende Kanzlei im Familienrecht

Beurkundungen und Beglaubigungen

Für die Rechtssicherheit Ihrer Rechtsgeschäfte sind wir in notariellen Angelegenheiten für Sie tätig. Informieren Sie sich, was unsere Notarin für Sie tun kann.

Die Notarin in Berlin der Advocatae Kanzlei

Ergebnisorien­tier­te und durch­set­zungs­starke Anwältinnen

Wir helfen unseren Mandanten, in schwierigen Zeiten gute Entscheidungen zu treffen. Finden Sie heraus, wie wir Ihnen dabei helfen, Ihre rechtlichen Probleme zu lösen und gute Ergebnisse zu erzielen.

Durchsetzungsstarke Anwältinnen und Fachanwalt Familienrecht

Wie können wir Ihnen helfen?

Setzen auch Sie auf die Erfahrung und die Expertise einer der führenden Scheidungskanzleien Berlins

5. April 2026Familienrecht

Wichtiges OLG-Urteil: Begleiteter Umgang & Kindeswohl

Das Sorgerecht ist entzogen, das Kind lebt bei einer Pflegeperson – und die Eltern streiten mit dem Jugendamt um jeden Kontakt. Darf das Gericht in einer solchen Situation einen Vergleich billigen, der keine konkrete Umgangsregelung enthält? Und muss dabei der Vater persönlich angehört werden, obwohl sein Umgangsausschluss bereits rechtskräftig ist? Das Oberlandesgericht Rostock hat diese Fragen in einem aktuellen Beschluss klar beantwortet – mit wichtigen Folgen für die Praxis des begleiteten Umgangs und des Kindeswohls.

5. April 2026Familienrecht

Wenn der Wille des Kindes alles entscheidet: Umgangsausschluss trotz Elternrecht

Ein Vater kämpft vor Gericht um den Umgang mit seiner elfjährigen Tochter. Das Kind lehnt jeden Kontakt seit Jahren ab – aus Angst, mit Panikattacken und typischen Symptomen einer posttraumatischen Belastungsstörung. Das OLG Nürnberg hat jetzt in einem aufsehenerregenden Beschluss entschieden: Der Umgangsausschluss ist bis September 2027 anzuordnen. Kein Telefon, kein persönlicher Kontakt – weil der Kindeswille dies gebietet. Eine wegweisende Entscheidung, die Eltern, Anwälte und Familiengerichte aufhorchen lassen muss.

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5. April 2026Familienrecht

BGH-Urteil: Umgang mit Angehörigen unter Betreuung

Eine Betreuerin möchte den Kontakt ihres Betreuten zu dessen Schwester einschränken. Das Gericht erweitert die Betreuung um den Aufgabenbereich „Umgangsbestimmung“. Die Schwester wehrt sich – und scheitert vor dem Bundesgerichtshof. Wann haben Familienangehörige überhaupt das Recht, gegen solche Entscheidungen vorzugehen? Und was können sie tun, wenn der Umgang mit Angehörigen unter Betreuung tatsächlich eingeschränkt wird? Der BGH hat in einem aktuellen Beschluss klare Antworten gegeben.

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5. April 2026Familienrecht

Neues Urteil: Kontaktverbot außerhalb der Umgangszeiten

Ein Vater erscheint morgens unangekündigt vor der Schule seines Sohnes. Er klingelt abends unangemeldet an der Wohnungstür der Kindesmutter. Das Kind sagt vor Gericht: Es stört mich, wenn Papa so oft vor der Schule steht. Das Familiengericht ordnet daraufhin nicht nur einen geregelten Umgang an – sondern auch ein ausdrückliches Kontaktverbot außerhalb der Umgangszeiten. Darf das sein, und auf welcher Rechtsgrundlage? Das OLG Frankfurt hat diese Frage in einem aktuellen Beschluss eindeutig beantwortet.

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