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Sozialrecht
Die erfahrene Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Ulrike Herling berät und vertritt Sie, wenn- Sie Probleme mit der Agentur für Arbeit haben (z.B. Gewährung und Höhe des Arbeitslosengeldes, Sperrzeit, Ruhenszeitraum, Insolvenzgeld, Kurzabeitergeld, Eingliederungszuschuss, etc.)
- Sie wissen möchten, ob Sie der Sozialversicherungspflicht unterliegen (z.B. Beschäftigung im Ausland, Geringfügige Beschäftigung, Selbständige Tätigkeit, etc.)
- Sie Fragen hinsichtlich der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung haben (z.B. Krankengeld, Krankenbehandlung/ Hilfsmittel und Heilmittel, etc.)
- Sie Leistungen von der gesetzlichen Rentenversicherung begehren (z.B. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben, Rente, Altersrente, Erwerbsminderungsrente, etc.)
- Sie Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben (z.B. wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, etc.)
- Sie zu der Personengruppe der schwerbehinderten Menschen gehören oder als Arbeitgeber beschäftigen und diesbezüglich Fragen haben (Einschaltung des Integrationsamtes, Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements, Feststellung des Grades der Behinderung, etc.)
- Sie Schwierigkeiten mit der Pflegeversicherung haben (z.B. Pflegegeld, Höhe der Pflegestufe, Pflegeperson, etc.).
Frau Rechtsanwältin Herling hat den Fachanwaltskurs für Sozialrecht erfolgreich absolviert. Sie bietet Ihnen eine engagierte Betreuung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sei es im Widerspruchsverfahren oder im Klageverfahren vor dem Sozialgericht. Sie zeichnet eine langjährige Berufserfahrung im Bereich des Sozialrechts aus. Durch regelmäßige Fortbildung ist sie immer auf dem Stand der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung.
Unsere Rechtsdienstleistung erstreckt sich sowohl auf die Beratung und Betreuung von betroffenen Personen, Ärzten und Arbeitgebern als auch auf soziale Einrichtungen.
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Die Rechtsanwältinnen der Kanzlei sind Inhaberinnen des Fortbildungszertifikats "Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltkammer.
Für unsere Partnergesellschaft ist es eine Selbstverständlichkeit, uns themenbezogen auf das jeweilige Spezialgebiet fortzubilden und dadurch höchste Qualität zu garantieren. Alle Partnerinnen sind Inhaberinnen des Fortbildungszertifikats des Deutschen Awwaltsvereins.
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