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News
Wohnungseigentum: Pauschale zur Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens
Eine vom Verwalter geforderte Pauschale von 100,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer für die Übergabe der erforderlichen Unterlagen an einen Rechtsanwalt zur Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist überzogen.
- LG München I, Urteil vom 17.12.2009 - 36 S 4853/09 -
Ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft zugunsten des WEG-Verwalters entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Zum einen besteht keine Abhängigkeit zum betreibenden Geldbetrag. Zudem ist der Betrag in der Höhe normalerweise überzogen.
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