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News
WEG-Recht: Wann kommt eine Haftung auf Schadensersatz in Betracht?
OLG München, Beschluss vom 13.1.2011
1. Behauptet die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter wegen einer Abrechnung einen Schadensersatzanspruch zu haben, muss sie die Unrichtigketit der Abrechnung beweisen.
2. Ein Verwalter der in der Versammlung ohne ausreichende Überprüfung falsche Tatsachen behauptet, haftet auf Schadensersatz, wenn die Wohnungseigentümer aufgrund der unrichtigen Darstellung einen für sie nachteiligen Beschluss fassen.
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