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Verkehrsrecht: Verdienstausfall- Ansparabschreibung
KG, Beschluss vom 21.6.2010- 12 U 20/10
Zur Berechnung des unfallbedingten Verdienstausfalls eines selbständigen Zahnarztes. Bei der zivilrechtlichen Schätzung des im Unfalljahr und dem Vorjahr erzielten Gewinns sind die Ansprarabschreibungen (Auflösung und Einstellung) nach § 7g EStG nicht zu berücksichtigen. Der Selbständige muss sich die Leistung einer privaten Praxisausfallversicherung nciht auf seinen unfallbedingten Verdienst anrechnen lassen.
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