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Verkehrsrecht: Täteridentifizierung, Blitzer

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.8.2010 -1Ss Bs 97/10

Dem tatrichterlichen Urteil muss auch im Bußgeldverfahren i.d.R. zu entnehmen sein, auf welcher Grundlage der Tatrichter zu der Überzeugung gelangt ist, der Betroffene habe den ihm zu Last gelegten Verkehrsverstoß begangen. Der Hinweis auf die in der Akte befindlichen Lichtbilder ist keine i.S.d. § 267 I satz 3 StPO ausreichende Bezugnahme auf ein Lichtbild.

Bild: Qualität durch Fortbildung

Die Rechtsanwältinnen der Kanzlei sind Inhaberinnen des Fortbildungszertifikats "Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltkammer.

Bild: Fortbildungsbescheinigung des DAV

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