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Verkehrsrecht: Schmerzensgeld bei leichten Verletzungen

OLG Brandenburg, Urt. v. 4.11.2010- 12 U 87/10, VVR 2010, S.442

Bei Zusammentreffen mehrerer leichter alltäglicher Verletzungen (hier Schädenprellung, ein HWS- Schleudertrauma, eine Prellung im Lendenwirbelsäule und Stauchungen, Prellungen und Schürfungen des linken Unterarms) rechtfertigt ein Schmerzensgeld von 500,-€.

Bild: Qualität durch Fortbildung

Die Rechtsanwältinnen der Kanzlei sind Inhaberinnen des Fortbildungszertifikats "Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltkammer.

Bild: Fortbildungsbescheinigung des DAV

Für unsere Partnergesellschaft ist es eine Selbstverständlichkeit, uns themenbezogen auf das jeweilige Spezialgebiet fortzubilden und dadurch höchste Qualität zu garantieren. Alle Partnerinnen sind Inhaberinnen des Fortbildungszertifikats des Deutschen Anwaltvereins.

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