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Verkehrsrecht: MPU wegen des Führens eines Fahrrads und Entziehung der Fahrerlaubnis

Bay VGH, Beschluss v. 82.2010- 11 C 09.2200, VVR 2010,236

Führt der Betroffene ein Fahrrad im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille, ist die Beibringung einer MPU anzuordnen. Wird das Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt, ist auf die Nichteignung des Betroffenen zum Führen eines KFZ zu schließen und die Fahrerlaubnis zu entziehen.

 

Bild: Qualität durch Fortbildung

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Bild: Fortbildungsbescheinigung des DAV

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