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News
Verkehrsrecht: MPU wegen des Führens eines Fahrrads und Entziehung der Fahrerlaubnis
Bay VGH, Beschluss v. 82.2010- 11 C 09.2200, VVR 2010,236
Führt der Betroffene ein Fahrrad im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille, ist die Beibringung einer MPU anzuordnen. Wird das Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt, ist auf die Nichteignung des Betroffenen zum Führen eines KFZ zu schließen und die Fahrerlaubnis zu entziehen.
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