Advocatae Kanzlei Berlin

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Arbeitsrecht: Frage nach Schwerbehinderung kann zulässig seinmehr...
Mietrecht: Keine Eigenbedarfskündigung durch GmbH& Co. KGmehr...
Familienrecht: Zugewinn Bewertung von freiberuflichen Praxenmehr...
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Verkehrsrecht: Führerscheinentziehung bei Erreichen von 18 Punkten- auf die Bestrafung kommt es nicht an!

VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 7.12.2010-10 S 2053/10

Die unwiderlegbare Vermutung der Fahrungeeignetheit wird bereits durch die Begehung einer zum Erreichen von 18 Punkten führenden weiteren Zuwiderhandlung und nicht erst mit der Rechtskraft der die Zuwiderhandlung ahndenen Entscheidung ausgelöst. Dem Fahrerlaubnisinhaber kommt daher die Tilgungsreife von Verkehrsverstößen, die nach Begehung einer solchen weiteren Zuwiderhandlung , aber vor Rechtskraft der die weitere Zuwiderhandlung ahndenden Entscheidung eintrtitt, nicht zugute.

Bild: Qualität durch Fortbildung

Die Rechtsanwältinnen der Kanzlei sind Inhaberinnen des Fortbildungszertifikats "Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltkammer.

Bild: Fortbildungsbescheinigung des DAV

Für unsere Partnergesellschaft ist es eine Selbstverständlichkeit, uns themenbezogen auf das jeweilige Spezialgebiet fortzubilden und dadurch höchste Qualität zu garantieren. Alle Partnerinnen sind Inhaberinnen des Fortbildungszertifikats des Deutschen Anwaltvereins.

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