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News
Verkehrsrecht: Führerscheinentziehung bei Erreichen von 18 Punkten- auf die Bestrafung kommt es nicht an!
VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 7.12.2010-10 S 2053/10
Die unwiderlegbare Vermutung der Fahrungeeignetheit wird bereits durch die Begehung einer zum Erreichen von 18 Punkten führenden weiteren Zuwiderhandlung und nicht erst mit der Rechtskraft der die Zuwiderhandlung ahndenen Entscheidung ausgelöst. Dem Fahrerlaubnisinhaber kommt daher die Tilgungsreife von Verkehrsverstößen, die nach Begehung einer solchen weiteren Zuwiderhandlung , aber vor Rechtskraft der die weitere Zuwiderhandlung ahndenden Entscheidung eintrtitt, nicht zugute.
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