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Sozialrecht: Insolvenzgeld - verauslagte Reparaturkosten

BSG, Urteil vom 8.9.2010, B11 AL 34/09R

Ein Arbeitnehmer hat für vom ihm verasulagte Kosten für die Reparatur eines Firmenwagens dann einen Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn die Erstattung der Reparaturkosten " Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis" i.S.d. § 183 I 3 SGB III darstellen. Dies setzt einen direkten Zusammenhang der Reparaturkosten mit der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Arbetisverhältnis voraus. Werden die Reparaturkosten nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber verauslagt, um die Aufrechterhaltung der betrieblichen Tätigkeit zu sichern, ist ein Anspruch auf zusätzliches Insolvenzgeld regelmäßig begründet

Bild: Qualität durch Fortbildung

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Bild: Fortbildungsbescheinigung des DAV

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