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News
Familienrecht:Nutzungsüberlassung der Ehewohnung
OLG Celle- Beschluss 2.5.2011, FamRZ 2012, 32
Die bloße Nutzungsüberlassung einer im Alleineigentum eines Ehepartners stehende Immobilie für die Dauer des Getrenntlebens an den anderen Ehegatten nach §1361 bI BGB gibt dem Letzteren kein gegenüber den Erwerbern der Immobilie durchsetzbares Recht zum Besitz, soweit nicht ausdrücklich zusätzlich zur Nutzungsüberlassung ein (zeitlich befristetes) Mietverhältnis geschlossen wurde,
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