Advocatae Kanzlei Berlin

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Mietrecht: Keine Kaution ohne Kautionskonto!

BGH, Urt. v. 13.10.2010- VIII ZR 98/10, IMR 2010, S. 503

Der Mieter darf die Zahlung der Kaution an den Vermieter von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig machen.

Auch bei Vereinbarung einer Barzahlung der Kaution an den Vermieter im Mietvertrag kann der Mieter auf die Benennung eines insolvenzfesten Kautionskontos bestehen. Es reicht auf Vermieterseite nicht aus, dass dieser versichert, die Kaution auf ein solches Konto einzuzahlen.

Bild: Qualität durch Fortbildung

Die Rechtsanwältinnen der Kanzlei sind Inhaberinnen des Fortbildungszertifikats "Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltkammer.

Bild: Fortbildungsbescheinigung des DAV

Für unsere Partnergesellschaft ist es eine Selbstverständlichkeit, uns themenbezogen auf das jeweilige Spezialgebiet fortzubilden und dadurch höchste Qualität zu garantieren. Alle Partnerinnen sind Inhaberinnen des Fortbildungszertifikats des Deutschen Anwaltvereins.

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