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Arbeitsrecht: Frage nach Schwerbehinderung kann zulässig seinmehr...
Mietrecht: Keine Eigenbedarfskündigung durch GmbH& Co. KGmehr...
Familienrecht: Zugewinn Bewertung von freiberuflichen Praxenmehr...
Verkehrsrecht: 130 % Rechtsprechung Ersatz des Fahrzeugschadensmehr...
Sozialrecht: Insolvenzgeld - verauslagte Reparaturkostenmehr...
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Mietrecht: Keine Eigenbedarfskündigung durch GmbH& Co. KG

BGH, Urteil vom 15.12.2010-VIII ZR 210/10

Eine Personenhandelsgesellschaft kann ein Wohnraumverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs Ihrer Gesellschaft kündigen.
Allerdings darf nach Rechtsprechung des BGH eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts- anders als eine Kapitalgesellschaft-grundsätzlich wegen Eigenbedarfs einers Ihrer Gesellschafter nach § 573 II Nr.2 BGB kündigen.

Bild: Qualität durch Fortbildung

Die Rechtsanwältinnen der Kanzlei sind Inhaberinnen des Fortbildungszertifikats "Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltkammer.

Bild: Fortbildungsbescheinigung des DAV

Für unsere Partnergesellschaft ist es eine Selbstverständlichkeit, uns themenbezogen auf das jeweilige Spezialgebiet fortzubilden und dadurch höchste Qualität zu garantieren. Alle Partnerinnen sind Inhaberinnen des Fortbildungszertifikats des Deutschen Anwaltvereins.

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