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News
Mietrecht: Keine Eigenbedarfskündigung durch GmbH& Co. KG
BGH, Urteil vom 15.12.2010-VIII ZR 210/10
Eine Personenhandelsgesellschaft kann ein Wohnraumverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs Ihrer Gesellschaft kündigen.
Allerdings darf nach Rechtsprechung des BGH eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts- anders als eine Kapitalgesellschaft-grundsätzlich wegen Eigenbedarfs einers Ihrer Gesellschafter nach § 573 II Nr.2 BGB kündigen.
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