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Mietrecht: Anforderungen an eine Kündigung wegen Eigenbedarf
BGH, Urt. vom 13.10.2010- VIII ZR 78/10, IMR 2010, S. 507
1. Der Zweck des Begründungszwangs einer Kündigung wegen Eigenbedarfs besteht darin, dem Mieter zum frühest möglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und ihn in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen.
2. Diesem Zweck wird im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so benennt, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann.
3. Bei einer auf Eigenbedarf gestützen Kündigung reicht es aus, dass der Vermieter für seinen Willen, in den eigenen Räumen zu wohnen oder eine begünstigte Person dort wohnen zu lassen, vernünftige Gründe hat. Dies ist bei dem Wunsch des Vermieters, einem demnächst volljährigen Kind die Begründung seines eigenen Haushalts zu ermöglichen, regelmäßig der Fall. Eine darüber hinausgehende Begründung in Gestalt von Angaben zu den bisherigen Wohnverhältnissen bedarf es grundsätzlich nicht.
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