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Familienrecht: Ehegattenunterhalt reduzieren
BGH XII ZS, Urteil vom 25.5.201O; FAMRZ 2010, S. 1238 ff.
Befristung des Ehegattenunterhalts bei Vergleichen, BGH XII ZS, Urteil vom 25.5.201O; FAMRZ 2010, S. 1238 ff.Für die Abänderung kommt es maßgeblich darauf an, inwiefern der Vergleich im Hinblick auf die spätere Befristung eine bindende Regelung enthält. Mangels einer entgegenstehenden ausdrücklichen oder konkludenten vertraglichen Regelung ist jedenfalls bei der erstmaligen Festsetzung des nachehelichen Unterhalts im Zweifel davon auszugehen, dasss die Parteien eine spätere Befristung des Unterhalts wollen. Eine Abänderung des Vergleichs ist daher auch ohne Änderung der tatsächlichen Verhältnisse möglich.Mit der Entscheidung ergeben sich Möglichkeiten auch bestehende Zahlungsverpflichtungen aus Vergleichen noch abzuändern.
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