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News
Familienrecht: Düsseldorfer Tabelle 2011 Änderungen
Mitteilung Pressestelle OLG Düsseldorf
Wesentliche Änderungen der Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2011:
Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis 21. Jahre und bei Besuch einer allgemeinbildenen Schule unterhaltspflichtig sind, von 900,-€ auf 950,-€ erhöht.
Beim Elternunterhalt wird der Selbstbehalt der Kinder von 1400,-€ auf 15oo,-€ angehoben.
Beim Volljährigenunterhalt wird der Selbstbehalt von 1100,-€ auf 1150,-€ angehoben
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