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Familienrecht: Düsseldorfer Tabelle 2011 Änderungen

Mitteilung Pressestelle OLG Düsseldorf

Wesentliche Änderungen der Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2011:
Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis 21. Jahre und bei Besuch einer allgemeinbildenen Schule unterhaltspflichtig sind, von 900,-€ auf 950,-€ erhöht.
Beim Elternunterhalt wird der Selbstbehalt der Kinder von 1400,-€ auf 15oo,-€ angehoben.
Beim Volljährigenunterhalt wird der Selbstbehalt von 1100,-€ auf 1150,-€ angehoben

Bild: Qualität durch Fortbildung

Die Rechtsanwältinnen der Kanzlei sind Inhaberinnen des Fortbildungszertifikats "Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltkammer.

Bild: Fortbildungsbescheinigung des DAV

Für unsere Partnergesellschaft ist es eine Selbstverständlichkeit, uns themenbezogen auf das jeweilige Spezialgebiet fortzubilden und dadurch höchste Qualität zu garantieren. Alle Partnerinnen sind Inhaberinnen des Fortbildungszertifikats des Deutschen Anwaltvereins.

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