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Verkehrsrecht: Fahrtenbuchauflage schon beim ersten Mal

VG Trier Beschluss 9.3.11 1L 154/11

Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gegen den Fahrzeughalter ist bereits nach einem wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoß möglich, wenn die Behörde den Fahrzeugführer nicht feststellen kann. Dies gilt nach einer Entscheidung des VG Trier auch dann, wenn der Täter aufgrund falscher Angaben des Fahrzeughalters nicht innerhalb der für die Festsetzung des Bußgelds geltenden Verjährungsfrist von drei Monaten ermittelt werden kann.

Bild: Qualität durch Fortbildung

Die Rechtsanwältinnen der Kanzlei sind Inhaberinnen des Fortbildungszertifikats "Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltkammer.

Bild: Fortbildungsbescheinigung des DAV

Für unsere Partnergesellschaft ist es eine Selbstverständlichkeit, uns themenbezogen auf das jeweilige Spezialgebiet fortzubilden und dadurch höchste Qualität zu garantieren. Alle Partnerinnen sind Inhaberinnen des Fortbildungszertifikats des Deutschen Anwaltvereins.

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