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News
Verkehrsrecht: Fahrtenbuchauflage schon beim ersten Mal
VG Trier Beschluss 9.3.11 1L 154/11
Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gegen den Fahrzeughalter ist bereits nach einem wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoß möglich, wenn die Behörde den Fahrzeugführer nicht feststellen kann. Dies gilt nach einer Entscheidung des VG Trier auch dann, wenn der Täter aufgrund falscher Angaben des Fahrzeughalters nicht innerhalb der für die Festsetzung des Bußgelds geltenden Verjährungsfrist von drei Monaten ermittelt werden kann.
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