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News
Arbeitsrecht: Zurückbehaltungsrecht an Arbeitsleistung
wenn Arbeitgeber mit Ansprüchen nach § 3 EFZG in nicht verhältnismäßig geringfügigem Umfang in Rückstand ist.
Dem Arbeitnehmer steht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung nach § 273 BGB zu, wenn der Arbeitgeber mit Ansprüchen nach § 3 EFZG in nicht verhältnismäßig geringfügigem Umfang in Rückstand ist.
Der Arbeitnehmer muss nicht zunächst einen Anspruch auf Krankengeld nach §§ 44 ff. SGB V gegenüber der Krankenkasse geltend gemacht haben.
LAG Köln, Urteil vom 20.01.2010 – 9 Sa 991/09
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