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Arbeitsrecht: Zurückbehaltungsrecht an Arbeitsleistung

wenn Arbeitgeber mit Ansprüchen nach § 3 EFZG in nicht verhältnismäßig geringfügigem Umfang in Rückstand ist.

Dem Arbeitnehmer steht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung nach § 273 BGB zu, wenn der Arbeitgeber mit Ansprüchen nach § 3 EFZG in nicht verhältnismäßig geringfügigem Umfang in Rückstand ist.

Der Arbeitnehmer muss nicht zunächst einen Anspruch auf Krankengeld nach §§ 44 ff. SGB V gegenüber der Krankenkasse geltend gemacht haben.

LAG Köln, Urteil vom 20.01.2010 – 9 Sa 991/09

Bild: Qualität durch Fortbildung

Die Rechtsanwältinnen der Kanzlei sind Inhaberinnen des Fortbildungszertifikats "Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltkammer.

Bild: Fortbildungsbescheinigung des DAV

Für unsere Partnergesellschaft ist es eine Selbstverständlichkeit, uns themenbezogen auf das jeweilige Spezialgebiet fortzubilden und dadurch höchste Qualität zu garantieren. Alle Partnerinnen sind Inhaberinnen des Fortbildungszertifikats des Deutschen Anwaltvereins.

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