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News
BAG: Schwerbehindertenzusatzurlaub und Tarifurlaub bei Krankheit
Das BAG hat die neue Rechtsprechung zur Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Arbeitsunfähigkeit bis zum Ablauf des Übertragungszeitraumes auf den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen übertragen. Die Tarifvertragsparteien können hingegen den Urlaubsabgeltungsanspruch des über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden Urlaub ausschließen, wenn der Urlaubsanspruch wegen Krankheit des Arbeitnehmers nicht erfüllt werden kann.
BAG, Urteil vom 24.03.2010 AZR 66/99
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