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Mietrecht: Keine Eigenbedarfskündigung durch GmbH& Co. KGmehr...
Familienrecht: Zugewinn Bewertung von freiberuflichen Praxenmehr...
Verkehrsrecht: 130 % Rechtsprechung Ersatz des Fahrzeugschadensmehr...
Sozialrecht: Insolvenzgeld - verauslagte Reparaturkostenmehr...
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Arbeitsrecht: Kein tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

Arbeitnehmer haben für am Ostersonntag geleistete Arbeit keinen Anspruch auf Zahlung des tariflich festgelegten Feiertags- statt des bloßen Sonntagszuschlags. Der Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag und somit ist Arbeit am Ostersonntag wie an allen anderen Sonntagen zu vergüten urteilte das Gericht.

BAG, Urteil vom 17.03.2010 – 5 AZR 317/09

Bild: Qualität durch Fortbildung

Die Rechtsanwältinnen der Kanzlei sind Inhaberinnen des Fortbildungszertifikats "Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltkammer.

Bild: Fortbildungsbescheinigung des DAV

Für unsere Partnergesellschaft ist es eine Selbstverständlichkeit, uns themenbezogen auf das jeweilige Spezialgebiet fortzubilden und dadurch höchste Qualität zu garantieren. Alle Partnerinnen sind Inhaberinnen des Fortbildungszertifikats des Deutschen Anwaltvereins.

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