Advocatae Kanzlei Berlin

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News

Arbeitsrecht: Frage nach Schwerbehinderung kann zulässig seinmehr...
Mietrecht: Keine Eigenbedarfskündigung durch GmbH& Co. KGmehr...
Familienrecht: Zugewinn Bewertung von freiberuflichen Praxenmehr...
Verkehrsrecht: 130 % Rechtsprechung Ersatz des Fahrzeugschadensmehr...
Sozialrecht: Insolvenzgeld - verauslagte Reparaturkostenmehr...
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Arbeitsrecht: Geltendmachung per Email genügt Schriftformerfordernis in arbeitsvertraglicher Ausschlussfrist

Verlangt eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit der Leistung, ist diese Frist auch dann gewahrt, wenn der Anspruch vor der eingetretenen Fälligkeit der Leistung und per Email geltend gemacht wird.

BAG, Urteil vom 16.12.2009 -5 AZR 888/08

Bild: Qualität durch Fortbildung

Die Rechtsanwältinnen der Kanzlei sind Inhaberinnen des Fortbildungszertifikats "Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltkammer.

Bild: Fortbildungsbescheinigung des DAV

Für unsere Partnergesellschaft ist es eine Selbstverständlichkeit, uns themenbezogen auf das jeweilige Spezialgebiet fortzubilden und dadurch höchste Qualität zu garantieren. Alle Partnerinnen sind Inhaberinnen des Fortbildungszertifikats des Deutschen Anwaltvereins.

Impressum/Haftung © ADVOCATAE | Schlüterstraße 42 | 10707 Berlin | Tel: 030-85 72 77 40 | Fax: 030-85 72 77 41 | eMail: info@advocatae.de

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