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Arbeitsrecht: Arbeitnehmerüberlassung Urlaubsgeld

BAG, Urteil vom 23.9.2010- 6AZR 338/09

Während des Urlaubs hat der Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers den Arbeitsverdienst weiter zu zahlen. Dieser berechnet sich gem § 11 I 1 BUrlG nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten drei Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. Bei der berechnung des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes sind die übertariflichen Entleiherzulagen mit einzubeziehen.

Bild: Qualität durch Fortbildung

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Bild: Fortbildungsbescheinigung des DAV

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